In dieser Folge sprechen Arne Semsrott und Gast Ronen Steinke über zwei Entwicklungen, die beide darauf hinausliefen, dass Schutzrechte nicht offiziell abgeschafft, aber praktisch unzugänglich gemacht würden. Die Diskussion dreht sich um die Frage, wie demokratische Rechtsstaaten Verantwortung externalisieren – gegenüber Abschiebehäftlingen ebenso wie im öffentlichen Diskursraum. Als selbstverständlich gesetzt wird dabei, dass Migrationspolitik sich im Spannungsfeld zwischen „Humanität“ und „Ordnung“ bewege, nicht aber zwischen Recht und Willkür. Steinke, Jurist und Autor, argumentiert, dass die aktuelle Politik weniger auf Rechtsbruch als auf Rechtsentzug setze: Wer keinen Anwalt bekomme, könne seine Rechte nicht kennen und schon gar nicht durchsetzen. Das gelte für eingesperrte Geflüchtete ebenso wie für Menschen, deren Meinungen staatlicherseits als unerwünscht markiert würden.

Zentrale Punkte

  • Rechtsschutz als Formalie, nicht als Garantie Dass Abschiebehäftlingen seit Juni 2026 kein Pflichtanwalt mehr gestellt werde, mache Rechtsschutz faktisch unmöglich. Wer Sprache und Behördenlogik nicht kenne, sei orientierungslos hinter Gittern – und könne rechtmäßige Einwände gegen die eigene Inhaftierung nicht vorbringen.
  • Meinungsfreiheit: staatliche Repression statt Gegenrede Die eigentliche Bedrohung der Meinungsfreiheit komme nicht durch „Cancel Culture“, sondern durch eine zunehmende strafrechtliche Verfolgung missliebiger Äußerungen. Gerichte nutzten große Ermessensspielräume selektiv und politisch – etwa bei Putin-freundlichen oder israelkritischen Aussagen.
  • Gewaltenteilung unter Druck Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, etwa gegen rechtswidrige Grenzschließungen, würden von der Bundesregierung ignoriert. Das koste politisch nichts, untergrabe aber die Kontrollfunktion der Justiz und verändere das gesellschaftliche Klima gegenüber richterlichen Entscheidungen.
  • Öffentliche Räume werden enger Staatliche Stellen wie Bibliotheken oder Universitäten würden zunehmend Veranstaltungen absagen, bei denen kontroverse Diskussionen zu erwarten seien. Das treffe regierungskritische wie israelkritische Positionen gleichermaßen und verenge den Raum für demokratische Auseinandersetzung.

Einordnung

Diese Episode liefert eine juristisch versierte und zugänglich formulierte Analyse zweier Entwicklungen, die selten in denselben Zusammenhang gestellt werden. Steinke und Semsrott gelingt es, Migrationspolitik und Meinungsfreiheit als zwei Schauplätze desselben Phänomens sichtbar zu machen: der schleichenden Aushöhlung von Verfahrensgarantien durch Staaten, die sich lieber ihrer Verantwortung entziehen, als offen gegen Grundrechte zu verstoßen. Die Argumentation ist durchgehend differenziert und vermeidet einfache Lagerlogik – Steinke zeigt sich etwa ebenso kritisch gegenüber übergriffiger Strafverfolgung Putinfreundlicher Aussagen wie gegenüber einer linken Wehleidigkeit, die jede Gegenkritik als illiberal brandmarked. Zahlen und Gerichtsfälle werden als Belege angeführt, nicht nur behauptet.

Die Diskussion bleibt jedoch fast ausschließlich in einer juristisch-rechtsstaatlichen Perspektive verhaftet. Die Frage, warum sich die Mehrheitsverhältnisse in der Migrationspolitik so grundlegend verschoben haben – Stichwort EU als ehemalige „Hoffnungsträgerin“ –, wird angerissen, aber nicht vertieft analysiert. Die Perspektive der unmittelbar Betroffenen, etwa der Abschiebehäftlinge selbst, kommt nur indirekt vor, vermittelt durch das, was die Sprecher über sie sagen. Auch die Rolle von Medien und öffentlicher Berichterstattung in der Normalisierung restriktiver Maßnahmen wird benannt, aber nicht systematisch untersucht. Auffällig ist, wie selbstverständlich die Begriffe „Humanität“ und „Ordnung“ als gegensätzliche Pole gesetzt werden – eine sprachliche Verschiebung, die Steinke zurecht kritisiert, deren politische Wirksamkeit aber nicht tiefer ausgeleuchtet wird. Wenn Steinke zitiert, wie in einem CDU-Parteivorstand von „Scheißgerichten“ gesprochen wurde, dann zeigt das die Atmosphäre, in der Gewaltenteilung heute ausgehandelt wird – ohne dass dies weiter eingeordnet würde.

Insgesamt ist die Episode lehrreich für Hörer:innen, die verstehen wollen, warum sich der Rechtsstaat in Deutschland gerade nicht durch spektakuläre Brüche, sondern durch leise Verfahrensänderungen verändert. Wer konkrete Belege für die These sucht, dass Meinungsfreiheit vor allem durch staatliche Repression bedroht ist, nicht durch gesellschaftliche Debatten, findet hier gut aufbereitetes Material. Kritische Distanz ist vor allem dann nötig, wenn es um die Stimmen geht, die in dieser juristischen Fachdiskussion nicht vorkommen – auch das gehört zum Recht auf Rechte.

Hörempfehlung: Für alle, die verstehen wollen, wie Grundrechte durch Verfahrensänderungen untergraben werden, ohne dass jemand laut „Rechtsbruch“ ruft – und warum Meinungsfreiheit mehr ist als das Recht, ungestört zu bleiben.

Sprecher:innen

  • Ronen Steinke – Jurist, Autor und Redakteur der Süddeutschen Zeitung; Buch „Meinungsfreiheit“
  • Arne Semsrott – Co-Host des Podcasts „Gilda con Arne“, Politikjournalist und Autor