Das Gutachten OC-32/25 des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte etabliert ein neues autonomes Recht auf ein gesundes Klima. Es baut auf früheren Entscheidungen auf und definiert die Klimakrise als Menschenrechtsfrage, die marginalisierte Gruppen besonders hart trifft – das reichste eine Prozent verursacht 92 Prozent der Pro-Kopf-Emissionen, während 17,1 Millionen Menschen klimabedingt vertrieben sind. Die Staaten trifft eine gesteigerte Sorgfaltspflicht, ein Rückschrittsverbot und die Pflicht, Unternehmen unter ihrer Jurisdiktion einzubeziehen.

Die eigentliche Innovation liegt im Verfahrensrecht. Ein „Recht auf Wissenschaft“ verpflichtet Staaten, wissenschaftliches Klimawissen zugänglich zu machen und Politik auf dem besten verfügbaren Stand zu halten. Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen Treibhausgasemissionen analysieren. Die Beweislast wird umgekehrt: Der Kausalzusammenhang zwischen staatlichen Emissionen und Klimaschäden wird vermutet, gestützt auf IPCC-Befunde. Kläger:innen müssen keine individuelle Verursachung mehr nachweisen, sondern nur noch, dass sie einem vermeidbaren Risiko ausgesetzt waren. Satellitenbilder werden als Beweismittel hervorgehoben, und Staaten müssen deren Zugang gewährleisten.

Klimaklagen erleben damit einen strategischen Umbruch. Fossile Projekte können angefochten werden, wenn Klimaanalysen fehlen; indigene Gebiete lassen sich verteidigen, ohne die fast unmögliche Einzelkausalität beweisen zu müssen. Das Gutachten ist nicht selbstvollziehend, liefert aber ein robustes juristisches Gerüst für künftige Verfahren.

Einordnung

Der Beitrag spiegelt die Perspektive von Klimaaktivist:innen wider und feiert das Gutachten als Wendepunkt. Ausgeblendet bleiben die Schwierigkeiten der tatsächlichen Durchsetzung in nationalen Gerichten und mögliche Widerstände von Staaten. Der rechtsbasierte Fokus setzt implizit eine starke Rolle internationaler Gerichte voraus – eine Annahme, die nicht überall geteilt wird. Lesenswert ist der Text für Fachleute des internationalen Klimarechts und Umweltverbände, die die neuen Argumentationslinien verstehen möchten. Eine neutrale Einordnung der politischen Folgen sollte man jedoch nicht erwarten.