iRights.info: How to (re)use your own publication
Verstehen Sie Ihre Rechte: Wie Forscher:innen in Deutschland ihre eigenen wissenschaftlichen Arbeiten trotz Verlagsverträgen legal weiterverbreiten können.
iRights.info
10 min readDer Newsletter von iRights.info, einer gemeinnützigen Organisation, die sich mit Urheberrecht in der digitalen Welt befasst, bietet eine detaillierte Anleitung für Wissenschaftler:innen zur Nachnutzung ihrer eigenen Publikationen. Der Text adressiert das Kernproblem, dass Forscher:innen durch Verträge mit Verlagen oft die exklusiven Nutzungsrechte an ihren Arbeiten abtreten und dadurch in der Weiterverbreitung eingeschränkt sind. Zunächst wird der Unterschied zwischen exklusiven und nicht-exklusiven Nutzungsrechten erklärt und die Möglichkeit erörtert, Preprints – also Manuskriptversionen vor dem Peer-Review – zu veröffentlichen, was von den jeweiligen Verlagsrichtlinien abhängt.
Das zentrale Argument des Newsletters konzentriert sich auf das deutsche Zweitveröffentlichungsrecht gemäß § 38 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes. Dieses Recht ermöglicht es Autor:innen, ihre Arbeit unter bestimmten Bedingungen auch dann weiterzuverbreiten, wenn sie einem Verlag exklusive Rechte eingeräumt haben. Die drei Voraussetzungen dafür sind: Es muss sich um einen wissenschaftlichen Beitrag handeln, der im Rahmen einer zu mindestens 50 % öffentlich geförderten Forschungstätigkeit entstanden ist und in einer mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung (z. B. einer Fachzeitschrift) erschienen ist. Sind diese Kriterien erfüllt, dürfen Autor:innen zwölf Monate nach der Erstveröffentlichung die akzeptierte Manuskriptversion (nicht das Verlagslayout) frei zugänglich machen. Der Text betont, dass dieses Recht vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann. Zusätzlich wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Publikationen gemäß § 60c UrhG im kleinen Kreis mit Kolleg:innen für nicht-kommerzielle Forschungszwecke zu teilen. Abschließend wird der Sonderfall von Forschungsdaten behandelt, die oft gar nicht urheberrechtlich geschützt sind und daher freier geteilt werden können. Als generelle Lösung wird die Publikation in Open-Access-Journalen empfohlen.
## Einordnung
Der Newsletter verfolgt eine klare serviceorientierte und aufklärende Absicht. Er nimmt die Perspektive der Wissenschaftler:innen ein und rahmt das Urheberrecht nicht als unüberwindbare Hürde, sondern als ein System mit spezifischen Werkzeugen zur Stärkung der eigenen Position gegenüber Verlagen. Die Argumentation ist sachlich und stützt sich direkt auf deutsche Gesetzesparagrafen, was ihr eine hohe Glaubwürdigkeit verleiht. Die unausgesprochene Annahme ist, dass eine möglichst breite und offene Verbreitung von Forschungsergebnissen im Sinne der Wissenschaft und der Forschenden selbst liegt, was den Prinzipien der Open-Science-Bewegung entspricht. Die Perspektive von Verlagen und deren wirtschaftliche Interessen werden dabei konsequent ausgeblendet.
Die größte argumentative Schwäche und zugleich wichtigste Einschränkung ist der ausschließliche Fokus auf das deutsche Recht. Der Autor weist explizit darauf hin, dass beispielsweise EU-geförderte Forschung nicht unter das deutsche Zweitveröffentlichungsrecht fällt. Dies macht die ansonsten sehr nützlichen Informationen für international tätige oder finanzierte Forscher:innen nur bedingt anwendbar. Der Text normalisiert die Idee, dass Wissen, das mit öffentlichen Geldern geschaffen wurde, auch der Öffentlichkeit zugänglich sein sollte, und fördert damit die Agenda der Open-Access-Bewegung.
Der Newsletter ist eine sehr empfehlenswerte Lektüre für alle Wissenschaftler:innen, die an deutschen Institutionen forschen und mit öffentlichen Mitteln aus Deutschland gefördert werden. Er bietet eine prägnante und verständliche Handreichung, um die eigenen Rechte im komplexen Publikationssystem besser zu verstehen und durchzusetzen. Für Forscher:innen in einem rein internationalen Kontext ist der praktische Nutzen jedoch begrenzt.
Länge des Newsletters: 9541