Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 spricht Marco Herack mit Daniel Hay, dem Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung. Im Zentrum steht die Frage, wie dieses Gesetz die Machtbalance in großen Unternehmen regelt und warum es von Beginn an ein politischer Kompromiss war, der bis heute verteidigt werden muss. Hay skizziert die historische Entstehung aus einem massiven gesellschaftlichen Konflikt heraus und verortet die Unternehmensmitbestimmung als eine bewusste Antwort auf Krieg, Zerstörung und Machtmissbrauch. Die Notwendigkeit demokratischer Kontrolle von Wirtschaftsmacht wird als zentrale Lehre der Geschichte präsentiert. Die aktuelle Entwicklung wird jedoch als eine Geschichte fortwährender Erosion erzählt, bei der Arbeitgeber:innen vor allem auf europäischer Ebene nach Mitteln suchten, diese Regeln zu umgehen.
Zentrale Punkte
- Quasi-paritätische Mitbestimmung ab 2000 Beschäftigten Das Mitbestimmungsgesetz schreibe für Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten einen Aufsichtsrat vor, der je zur Hälfte mit Vertreter:innen der Kapital- und der Arbeitnehmerseite besetzt sei. Diese Parität werde jedoch durch zwei Mechanismen ausgehebelt: einen zwingend der Arbeitgeberseite nahestehenden „leitenden Angestellten“ auf der Arbeitnehmerbank und ein Doppelstimmrecht des von der Kapitalseite gestellten Aufsichtsratsvorsitzenden.
- Entstehung als politischer Kompromiss Das Gesetz von 1976 sei ein abgeschwächter Nachfolger der Montanmitbestimmung von 1951, die nach dem Zweiten Weltkrieg auf Druck der Alliierten und massiver Streikdrohungen der Gewerkschaften als Kontrollinstrument gegen die Rüstungsindustrie durchgesetzt worden sei. Die Forderung, diese echte paritätische Kontrolle auf alle Großunternehmen auszuweiten, sei am Widerstand der Arbeitgeber gescheitert, die sogar vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den gefundenen Kompromiss klagten – und 1979 unterlagen.
- Erosion durch Flucht aus der Mitbestimmung Aktuell werde rund 2,4 Millionen Beschäftigten in etwa 400 Großunternehmen die paritätische Mitbestimmung vorenthalten. Grund seien „Fluchtmanöver“ von Arbeitgebern, die durch ausländische Rechtsformen oder die Europäische Aktiengesellschaft (SE) gezielt Mitbestimmungsrechte unterliefen. Ein geplanter neuer EU-Rechtsrahmen, das sogenannte 28. Regime, drohe diese Situation noch zu verschlimmern, da der aktuelle Entwurf keinerlei Schutz für die Mitbestimmung vorsehe.
Einordnung
Die Episode liefert eine dichte, historisch fundierte Einführung in die deutsche Unternehmensmitbestimmung aus einer klar arbeitnehmer:innenorientierten Perspektive. Die Stärke liegt in der präzisen Darstellung der juristischen Fallstricke – etwa der Entlarvung der „Parität“ als „Quasi-Parität“ – und der Einbettung in den historischen Konflikt zwischen Kapital und Arbeit. Dadurch wird das Gesetz nicht als abgeschlossener Zustand, sondern als stets fragiler, politisch umkämpfter Kompromiss sichtbar. Die strukturelle Logik gegenwärtiger Aushöhlungsversuche über das europäische Gesellschaftsrecht wird anschaulich auf den Punkt gebracht.
Die Perspektive ist freilich eine parteiische. Indem das Gespräch die Mitbestimmung ausschließlich als positive, demokratisierende Kraft darstellt und ökonomische Gegenargumente nur als historische oder taktische Manöver der Arbeitgeberseite streift, entsteht ein Bild, das keine wirklichen Reibungspunkte kennt. Das geplante 28. Regime der EU wird pauschal als „an Sarkasmus kaum zu überbietende“ Bedrohung verhandelt, ohne die von der Kommission genannten Ziele einer vereinfachten Gründung von Startups zu gewichten oder zu widerlegen. Aussagen wie jene, dass es ohne Mitbestimmung „realistischere und tragfähigere Lösungen“ gar nicht geben könne, setzen eine unumstößliche Überlegenheit dieser Unternehmensform voraus, die in dieser Binnenperspektive nicht belegt wird. Kritische Nachfragen zu möglichen Effizienzverlusten oder zur demokratischen Legitimation der gewählten Arbeitnehmervertreter:innen durch alle Beschäftigten eines Konzerns fehlen.
Hörempfehlung: Für Hörer:innen, die eine grundlegende Einführung in die deutsche Unternehmensmitbestimmung und ihre aktuellen Gefährdungen aus gewerkschaftsnaher Sicht suchen, bietet die Folge einen prägnanten und faktenreichen Überblick.
Sprecher:innen
- Marco Herack – Moderator des Podcasts Systemrelevant
- Daniel Hay – Wissenschaftlicher Direktor des I.M.U., Hans-Böckler-Stiftung