Das bahnbrechende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Ungarn markiert eine Zeitenwende, doch der Text offenbart eine verstörende Grundierung dieser vermeintlich reinen Erfolgsgeschichte. Der Autor argumentiert, dass der juristische Sieg zugunsten von LGBTQ-Minderheiten direkt auf einem Fundament errichtet wurde, das in der Eurokrise gelegt wurde – und zwar auf Kosten des sozialen Zusammenhalts. Die Argumentationslinie ist brillant und präzise: Beginnend mit dem legendären portugiesischen Richterfall (ASJP) zeigt er, wie der EuGH damals eine reine Rechtsstaatskrise konstruierte, obwohl es eigentlich um schmerzhafte Gehaltskürzungen im Rahmen der Austeritätspolitik ging. Diese bewusste Umdeutung, so die zentrale These, habe die soziale Frage – das Recht auf Arbeit, Bildung und Gesundheit – kaltgestellt und das europäische Rechtsstaatsprinzip von der kollektiven Solidarität entkoppelt.
Das Urteil zu Ungarn sei nun die konsequente, wenn auch selektive, Fortsetzung dieser Rechtsprechung. Der Gerichtshof greift durch, um verletzliche Minderheiten zu schützen, die von der nationalen Mehrheit angegriffen werden, und füllt damit mustergültig die Rolle eines funktionierenden Verfassungsgerichts aus. "Was der EuGH nun getan hat, ist das, was ein funktionierendes Verfassungsgericht tut: Es hat eine verletzliche Minderheit geschützt, gegen die sich die nationale politische Mehrheit gewendet hat", zitiert der Text. Diese Schutzlogik greife jedoch nur für Konfigurationen, die auf individuellen Merkmalen wie sexueller Orientierung oder richterlicher Unabhängigkeit beruhen. Kollektive Schutzmechanismen – Wohlfahrtsstaat, Arbeitsrechte, sozialer Ausgleich – blieben hingegen die ewigen Abwesenden im europäischen Rechtsbau, die "Wüsten des EU-Rechts".
Die juristische Konstruktion wird als verfahrenstechnisch einseitig entlarvt. Unter der Doktrin des absoluten Vorrangs des EU-Rechts, die selbst von nicht-illiberalen Mitgliedstaaten kritisch beäugt wird, schließe der EuGH die europäische Gesellschaft durch kumulative richterliche Vorstöße, die keine substanzielle Anfechtung durch nationale Verfassungsgerichte mehr zuließen. Solidarität als operative Rechtskategorie – nicht als leere Rhetorik, sondern als jene Verbindung von politischer Demokratie und kollektiver sozialer Sicherung, die Nachkriegseuropa prägte – habe in diesen Bau nie Eingang gefunden. Der Autor sieht die Gefahr, dass eine solcherart juridisch konstruierte, aber sozial entleerte europäische Gesellschaft auf einem Fundament steht, das sich noch als brüchig erweisen könnte.
Einordnung
Der Text operiert aus einer klar links-progressiven, eurokritischen Perspektive, die den Fokus auf die Verlierer:innen der Integration legt. Ausgeblendet wird die immense rechtspraktische Bedeutung des EuGH-Urteils, das unmittelbar die Menschenwürde von LGBTQ-Personen in Ungarn schützt. Diese Dringlichkeit wird fast vollständig dem langen Schatten der Austeritätspolitik geopfert. Der Autor setzt zudem stillschweigend voraus, dass der EuGH ein geeignetes und demokratisch legitimiertes Organ sei, um eine sozialstaatliche Agenda voranzutreiben – ein höchst umstrittener Punkt, der die Logik des judicial overreach in sich trägt. Die Agenda, die der Text fördert, ist die einer tiefen Unzufriedenheit mit einem als neoliberal enttarnten EU-Recht, das Bürger:innen nur als Individuen, nicht als Kollektiv schützt. Für Leser:innen, die verstehen wollen, warum selbst ein historischer Fortschritt bei den Bürger:innenrechten ein schaler Beigeschmack bleiben kann, ist dieser Newsletter essenziell. Er liefert das demokratietheoretische Rüstzeug, um die blinden Flecken des europäischen Grundrechtsschutzes zu erkennen, auch wenn er dabei die unmittelbar geschützten Leben etwas aus dem Blick verliert.