1. Verfassungsrechtliche Autonomie der Länder
Professor Dr. Rupert Scholz betont, dass Landesinnenminister in ihren Zuständigkeiten weitgehend autonom agierten. Es handele sich um ein System, in dem das „Hineinregieren“ anderer Bundesländer oder des Bundes aufgrund des Föderalismusprinzips unzulässig sei. Er stellt fest: „Die Länder sind [...] souverän. Ihre Parlamente und ihre Regierungen sind unabhängig von anderen Regierungen.“
2. Informelle Absprachen und deren Bindungswirkung
Informelle Treffen wie die Innenministerkonferenz hätten keine rechtliche Bindungswirkung für die Souveränität der einzelnen Länder. Scholz stellt in Abrede, dass solche Treffen das Recht hätten, eine „föderative Parität“ auszuhebeln. Jede Form der Ausgrenzung eines gewählten Ministers sei verfassungsrechtlich nicht statthaft.
3. Rechtsschutz gegen Ausgrenzungsbestrebungen
Sollten andere Bundesländer versuchen, einem Innenminister Informationen zu verwehren, könne das betroffene Land dies auf dem Klageweg beim Bundesverfassungsgericht geltend machen. Scholz erklärt: „Sie würden die föderative Parität einklagen, die Gleichbehandlung, die Gleichstellung, die für jedes Land gilt“.
4. Der Begriff des Bundeszwangs
Der von manchen Akteuren angeführte Artikel 37 GG (Bundeszwang) sei für die aktuelle politische Debatte irrelevant. Scholz betont: „Der Bundeszwang ist im Artikel 37 Grundgesetz geregelt. Das ist eine Ausnahme [...]. Der Bundeszwang ist hier überhaupt kein Thema.“
5. Kritik an der juristischen Argumentation von Friedrich Merz
Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier kritisiert die Aussagen des Bundeskanzlers Friedrich Merz bezüglich der Strafanträge bei Beleidigungen. Er bezeichnet diese als „juristische Nebelkerze“. Sattelmeier argumentiert, dass Merz durch seine Unterlassung, Strafverfahren aktiv zu widersprechen, die Verfolgung von Bürger:innen bewusst in Kauf nehme, obwohl er die rechtliche Macht hätte, dies zu unterbinden: „Friedrich Merz dürfte die Verurteilung des Lügenfritz-Autors bewusst in Kauf genommen haben und wäscht hier [...] medial seine Hände in Unschuld.“