Der Rücktritt von Jens Spahn als CDU-Fraktionsvorsitzender war lange überfällig, doch der Auslöser – seine Vaterschaft durch eine Leihmutter in den USA – entfachte eine moralisierende Empörungswelle. Der Autor des Verfassungsblogs nimmt dies zum Anlass, die dahinterliegenden Rechtsfragen scharf zu analysieren. Zentrales Argument: Der Vorwurf der Doppelmoral verkennt den Unterschied zwischen Amt und Person. Spahn hatte sich politisch gegen Leihmutterschaft ausgesprochen, privat aber einen anderen Weg gewählt. Ein persönliches Dilemma, das er 2015 selbst artikulierte: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden.“ Dass Politiker:innen ihre Haltung aufgrund eigener Erfahrungen ändern dürfen, wird in der Debatte ignoriert.
Der Beitrag entlarvt die moralinsaure Kampagne aus CDU-Reihen als fundamentalistisch. Stimmen wie Elisabeth Winkelmeier-Becker oder Michael Brand, die mit einem „naturrechtlich geprägten Verständnis der Menschenwürde“ dekretieren, werden gegen die liberale Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gestellt. Dieses sieht die Menschenwürde nicht als Grenze der Selbstbestimmung, sondern als deren Grund. Der Staat darf Bürger:innen nicht vor sich selbst schützen, wenn sie selbstbestimmt handeln – das gilt für Leihmütter ebenso wie für Wunscheltern. Das Verbot der Leihmutterschaft im Inland greife tief in die reproduktive Freiheit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das Familiengrundrecht (Art. 6 Abs. 1 GG) ein, ohne dass zwingende Gründe dies rechtfertigten. Die Sorge um Instrumentalisierung verkehrt sich paternalistisch: Erneut versuchten konservative Kreise – überwiegend Männer –, über die Körper von Frauen zu bestimmen.
Eine regulierte Zulassung von Leihmutterschaft und Eizellspende sei daher überfällig. Sie könnte die Rechte der Leihmütter und das Recht der Kinder auf Kenntnis der eigenen Abstammung besser schützen als ein Verbot, das nur Wohlhabende ins Ausland treibt. Der Text mahnt eine unaufgeregte, überparteiliche Debatte an, die die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare und die Leiden ungewollt Kinderloser ernst nimmt.
Einordnung
Der Text argumentiert konsequent aus einer liberal-individualistischen Grundrechtsperspektive und stellt die Selbstbestimmungsfreiheit in den Mittelpunkt. Ausgeblendet bleiben jedoch strukturelle Machtasymmetrien: Die globale Leihmutterschaftspraxis findet häufig unter prekären Bedingungen statt, und die Darstellung als freie, informierte Entscheidung romantisiert ein Marktverhältnis, das von ökonomischen Zwängen geprägt ist. Kritische feministische Stimmen, die Leihmutterschaft als Kommerzialisierung weiblicher Körper problematisieren, kommen nicht vor. Zudem blendet der Fokus auf individuelle Grundrechtsträger:innen die Interessen des Kindes fast vollständig aus.
Lesenswert ist der Newsletter für alle, die eine juristisch fundierte Entgegnung auf die moralisierende Empörung suchen; er zeigt überzeugend die Heuchelei einer konservativen Moralpolitik auf. Wer allerdings eine umfassende ethische Abwägung mit Blick auf globale Ungleichheiten und feministische Kritik erwartet, wird ernüchtert: Der Text setzt die normative Kraft des autonomen Subjekts voraus, ohne dessen soziale Einbettung konsequent mitzudenken.