Verfassungsblog: Copyrighting Voice and Image
Eine präzise juristische Analyse zu Deepfakes und der Frage, ob das Recht am eigenen Bild zukünftig als geistiges Eigentum geschützt werden muss.
Verfassungsblog
15 min readDer Newsletter des Verfassungsblogs analysiert die juristischen Herausforderungen durch Deepfakes anhand einer wegweisenden Gesetzesinitiative aus Dänemark. Ab März 2026 soll dort ein neues Leistungsschutzrecht gelten, das Stimme und Erscheinungsbild als geistiges Eigentum schützt. Der Text ordnet dies in verschiedene Rechtstraditionen ein: In Kontinentaleuropa wird das Recht am eigenen Bild traditionell als unveräußerliches Persönlichkeitsrecht zur Abwehr von Verletzungen verstanden. Im angloamerikanischen Raum dominiert dagegen die wirtschaftliche Verwertbarkeit.
Die Autor:innen legen dar, dass Deepfakes rechtliche Lücken offenbaren, da sie den menschlichen Körper als digitale Hülle von der eigentlichen Persönlichkeit trennen. Während Deepfake-Pornografie zwingend über Persönlichkeitsrechte bekämpft werden müsse, erfordere die kommerzielle Nutzung von Avataren neue Schutzmechanismen. Ein Kerngedanke lautet: "Die Lizenzierung des eigenen Erscheinungsbildes bleibt in den meisten europäischen Rechtsordnungen problematisch, da der menschliche Körper nicht verkauft werden kann." Dennoch sei ein Schutz des geistigen Eigentums unerlässlich, um Menschen vor der Ausbeutung durch Künstliche Intelligenz zu bewahren.
## Einordnung
Der Text liefert eine differenzierte juristische Analyse, die verschiedene Rechtsordnungen fundiert vergleicht. Die Perspektive ist stark europarechtlich und akademisch geprägt. Auffällig ist die Grundannahme, dass die Kommerzialisierung der digitalen Identität eine unausweichliche Marktrealität darstellt. Zwar wird erwähnt, dass Deepfake-Pornografie überproportional Frauen und Kinder betrifft, doch rückt dieses massive Problem angesichts der Fokussierung auf wirtschaftliche Verwertungsrechte etwas in den Hintergrund. Ein leicht neoliberales Framing wird sichtbar, wenn Körpermerkmale primär als wirtschaftliche Güter verstanden werden, auch wenn die Autor:innen zeitgleich starke moralische Urheberrechte fordern.
Der Newsletter ist eine hochrelevante Leseempfehlung für Jurist:innen und Netzpolitiker:innen, die sich für die rechtliche Regulierung von Künstlicher Intelligenz interessieren. Für Leser:innen, die primär eine gesellschaftspolitische Debatte über misogyne Gewalt durch Deepfakes erwarten, ist der juristische Fokus auf Leistungsschutzrechte möglicherweise etwas zu abstrakt.