In der aktuellen Ausgabe von „On Matters Constitutional“ analysiert der:Die anonyme Autor:in des Verfassungsblogs die neue Chișinǎu-Deklaration des Europarats zur Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Text entlarvt das Dokument als einen politisch motivierten Flickenteppich, der weniger eine rechtliche Reform als eine Umdeutung zentraler Schutzgarantien anstrebt. Ausgangspunkt ist die Behauptung einzelner Regierungen, die Deklaration mache die Konvention zukunftssicher und beende Spekulationen über Austritte, etwa des Vereinigten Königreichs.

Das Kernstück der Analyse bildet der von Dänemark und Italien initiierte Vorstoß, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzuweisen, Staaten mehr Flexibilität bei der Rückführung ausländischer Straftäter:innen und der Einschränkung des Familienlebens zu gewähren. Die Deklaration sei, so der Vorwurf, ein reiner Wunschzettel: „a pick-and-mix of instructions to the Court on how it should reduce the current protections“. Jedes Land brachte seine eigenen Forderungen ein, ein uniformer migrationspolitischer Konsens fehlt völlig. Das Ergebnis sind Wiederholungen, Inkonsistenzen und der absurde Gleichklang, die Unabhängigkeit des Gerichtshofs zu betonen, während man ihm gleichzeitig detaillierte Vorschriften macht.

Ein entscheidender Punkt für die praktische Wirkung ist die Beobachtung, dass die Deklaration auf nationaler Ebene zunächst nichts ändert. Die Autor:innen argumentieren, dass es Jahre dauern könnte, bis der Gerichtshof die Gelegenheit bekommt, sie anzuwenden, da migrationsbezogene Fälle nur 1,5 Prozent seiner Arbeit ausmachen. Dänemarks Vorpreschen mit nationalen Gesetzen, die auf der noch nicht angewendeten Deklaration basieren, wird als Versuch beschrieben, die Früchte zu ernten, noch bevor der Baum geblüht hat.

Besonders brisant ist die geforderte Aufweichung des absoluten Folterverbots. Hier zitiert der Newsletter die Kritik des UN-Ausschusses gegen Folter, der vor der Einführung einer Abwägung bei unmenschlicher Behandlung warnt. Die Autor:innen sehen die größte Hürde für die Deklaration darin, dass der Straßburger Gerichtshof die Interpretation absoluter Rechte als seinen unantastbaren Kern betrachtet. Letztlich wird die Deklaration als ein politisches Signal und ein „Stepping Stone“, ein Sprungbrett, zur innenpolitischen Härtung der Migrationspolitik entlarvt. Sie offenbart eine Realität, in der Menschenrechte nicht als Schutz des Individuums, sondern als Hindernis für Regierungshandeln gelten.

Einordnung

Die Analyse überzeugt durch ihre präzise juristische Dekonstruktion und fängt den politischen Subtext des völkerrechtlichen Manövers scharfsinnig ein. Auffällig ist jedoch, dass die Perspektive der von diesen Regelungen direkt betroffenen Migrant:innen und ihrer Rechte kaum eingenommen wird. Stattdessen bleibt der Blick auf den Machtkampf zwischen Staaten und Gerichtshof fixiert. Die unausgesprochene Annahme, die Logik staatlicher Souveränität und Migrationskontrolle sei legitim und müsse nur in rechtsstaatliche Bahnen gelenkt werden, wird nicht hinterfragt. So besteht das Risiko, die schleichende Normalisierung eines utilitaristischen Menschenrechtsverständnisses ungewollt zu reproduzieren, bei dem Grundrechte gegen politische Opportunität abgewogen werden können. Eine argumentative Schwäche des Textes selbst liegt darin, die Gefahr für das absolute Folterverbot zwar zu benennen, aber die konkreten Folgen einer solchen Aufweichung nicht drastisch genug zu skizzieren.

Die Ausgabe ist unbedingt lesenswert für alle, die verstehen wollen, wie gegenwärtig europäische Spitzenpolitik versucht, das Menschenrechtssystem nicht durch offene Ablehnung, sondern durch subtile Umdeutung auszuhöhlen. Sie bietet wertvolles Rüstzeug, um hinter technokratischen Formulierungen handfeste politische Agenden zu erkennen.