Die Nominierungen von Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht und von Jorge Messias für das brasilianische Oberste Bundesgericht scheiterten auf den ersten Blick aus sehr unterschiedlichen Gründen. Während Brosius-Gersdorf an einer auf ihre Position zu Abtreibung verengten Debatte und internen Koordinationsproblemen der CDU zerbrach, verweigerte der brasilianische Senat dem engen Vertrauten von Präsident Lula erstmals seit 132 Jahren die Zustimmung – ein historischer Bruch. Der Autor des Newsletters sieht jedoch eine tiefere Gemeinsamkeit: Nicht die Politisierung an sich war das Problem, sondern eine spezifische Entartung politischen Handelns, das im brasilianischen Begriff der „politicagem“ auf den Punkt kommt.
Politische Kompromisse, so die Grundthese, sind bei Richterwahlen unvermeidlich und sogar notwendig. Sowohl in Deutschland (Zweidrittelmehrheit) als auch in Brasilien (faktisch oft noch höhere Quoren) haben sich über Jahrzehnte informelle Konventionen entwickelt, die einen verlässlichen Rahmen für solche Aushandlungen boten. Diese Praktiken gerieten jedoch durch eine Form der politischen Unterordnung der Richterauswahl unter die Effekthascherei ins Wanken – durch „politicagem“. Der Text definiert dies als eine selbstsüchtige Vermischung von Wahlkampflogik und öffentlicher Inszenierung, bei der es weniger um die Eignung der Kandidat:innen als um billige politische Profilierung geht. Im Fall Brosius-Gersdorf waren es rechte Akteure und CDU-Abgeordnete, die die Wahl zur Abstimmung über ihr Gewissen in der Abtreibungsfrage umdeuteten. In Brasilien wiederum inszenierte der rechte Senat die Ablehnung als Signal gegen einen angeblich zu politisch agierenden Gerichtshof, während er selbst genau die gleiche Politisierung vorantrieb.
Der Autor warnt: Diese „politicagem“ untergräbt das Vertrauen in die Justiz und droht, die Richterauswahl endgültig zum Spielball kurzfristiger Wahlvorteile zu machen. Gleichzeitig betont er, dass Politisierung per se unverzichtbar bleibt. Die Lösung sei nicht eine Entpolitisierung, sondern das Zurückdrängen jener zerstörerischen Selbstinszenierung, mit der politische Akteure auf Kosten der Institutionen punkten wollen.
Einordnung
Die Analyse ist klug und liefert einen wertvollen Rahmen, der über die Aufregung des Tages hinausweist. Allerdings idealisiert sie die bisherigen informellen Konventionen ein Stück weit. Auch in Deutschland waren Richterwahlen stets von Machtkalkülen und Proporzdenken geprägt – sie spielten sich nur diskreter ab. Die normative Grenze zwischen legitimer Politisierung und verwerflicher „politicagem“ bleibt unscharf und öffnet die Frage, wer mit welcher Autorität definiert, wann politisches Handeln zu viel öffentliche Inszenierung ist.
Zudem blendet der Text die inhaltliche Kritik an Brosius-Gersdorf fast vollständig aus und behandelt ihre Gegner:innen pauschal als reduktionistisch. In Brasilien werden die tatsächlichen ethischen Verfehlungen einzelner Richter:innen des STF zwar erwähnt, aber schnell als bloßer Vorwand für politische Spielchen eingeordnet. Die Perspektive derjenigen, die eine echte fachliche oder charakterliche Prüfung einfordern, kommt kaum vor. Damit stärkt die Argumentation implizit jene liberalen Kräfte, die eine vermeintlich neutrale, von öffentlicher Debatte abgeschirmte Richterauswahl für den Normalfall halten – ein Ideal, das selbst nie unpolitisch war.
Der Newsletter ist für politisch Interessierte unbedingt lesenswert, weil er den Blick auf ein unterschätztes Phänomen lenkt und zwei wichtige Fälle ins Verhältnis setzt. Er regt zum Nachdenken an, wie Demokratien ihre höchsten Gerichte besetzen wollen, ohne dass die Verfahren zur Bühne für billige Publicity verkommen. Wer verstehen will, warum die Wahl von Verfassungsrichter:innen plötzlich so öffentlichkeitsscheu geworden ist, findet hier eine erhellende, wenngleich nicht ganz unparteiische Einordnung.