Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD fragt nach detaillierten Daten zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für die Jahre 2015 bis 2024, die Tatverdächtige, Opfer und Deliktstrukturen nach Staatsangehörigkeit und Deliktbereich aufschlüsseln. Im Fokus stehen soziodemografische Verteilungen sowie die Frage, ob bestimmte Nationalitäten überdurchschnittlich an Kriminalität beteiligt sind. Die Anfrage reagiert auf eine vorherige Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/2366), die bereits einen Anstieg tatverdächtiger Personen aus zehn zentralen Asylherkunftsländern verzeichnet – insbesondere bei Syriern und Afghanen. Die AfD kritisiert fehlende kumulative Mehrjahresanalysen und populationsadjustierte Raten, was ihrer Ansicht nach eine sachliche Bewertung migrationsbezogener Kriminalitätsfaktoren erschwere. Sie fordert daher erweiterte Datenerhebungen und methodische Anpassungen der PKS.
Einordnung
Möglicherweise nutzt die AfD diese Kleine Anfrage, um ein Narrativ zu stärken, das Migration systematisch mit Kriminalität verknüpft. Durch die Fokussierung auf ausgewählte Staatsangehörigkeiten und die explizite Nennung von Migrations- und Zuwanderungsdynamiken könnte ein framing geschaffen werden, das den Eindruck einer „Kriminalitätsbelastung durch bestimmte Gruppen“ evoziert. Auffällig ist die Forderung nach populationsadjustierten Raten, was zwar statistisch sinnvoll wäre, aber ebenfalls strategisch genutzt werden könnte, um relative Häufigkeiten zwischen Gruppen zu vergleichen – ohne jedoch den sozialen Kontext (sozioökonomische Faktoren, Wohnsituation etc.) zu berücksichtigen.
Die Ablehnung kumulativer Analysen durch die Bundesregierung wegen angeblicher methodischer und datenschutzrechtlicher Hürden wird von der AfD als Beleg für eine vermeintliche Intransparenz angeführt. Möglicherweise dient diese Kritik dazu, Zweifel an der offiziellen Darstellung zu säen und die Forderung nach weitergehenden Datenauswertungen zu begründen. Fraglich bleibt, inwieweit die ausgewählten Staatsangehörigkeiten sachlich begründet sind oder ob hier gezielt Gruppen ausgewählt wurden, die in politischen Debatten bereits als „kriminalitätsbelastet“ markiert werden.
Die Frage nach Opferzahlen und Ingroup-Viktimisierung (Frage 5) könnte darauf abzielen, kulturalistische Muster zu unterstellen oder Victim-Blaming-Strategien zu bedienen. Gleichzeitig wird so der Eindruck erweckt, als solle eine vollständige Transparenz hergestellt werden – während gleichzeitig durch die Auswahl der Deliktbereiche ein bestimmter Fokus gesetzt wird. Die Methodik der Fuzzy-Matching-Verfahren wird zwar angeregt, doch bliebe zu klären, ob eine solche Datennutzung tatsächlich unabhängige Analyse ermöglichen würde oder ob sie vor allem der Generierung eines bestimmten Narrativs dient.