Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke fragt nach bestehenden bilateralen Verträgen sowie Projekten der Bundesrepublik Deutschland mit den fünf zentralasiatischen Staaten Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Ausgangspunkt ist das Treffen im 5+1-Format am 11. Februar 2026 in Berlin, bei dem die „Berliner Erklärung“ verabschiedet wurde, in der die Bedeutung der strategischen Partnerschaft betont wird. Die Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über gültige Verträge – darunter auch solche aus DDR- und Sowjetunionzeiten – zu schaffen, deren Umsetzung in 2025 und Planung für 2026 darzulegen sowie geförderte Projekte und vor Ort tätige deutsche Institutionen zu benennen. Konkrete Nachfragen umfassen Vertragsbezeichnungen, zuständige Bundesbehörden, Projektumfänge, Finanzierungsvolumina und fördernde Bundesinstitutionen.
Einordnung
Die Kleine Anfrage der Linksfraktion dient der systematischen Offenlegung deutscher Außenaktivitäten und Partnerschaften mit autoritär regierten Staaten Zentralasiens, wobei der Blick auch auf historische Kontinuitäten fällt. Durch die detaillierte Abfrage von Verträgen, Projekten und institutionellen Akteuren wird ein umfassender Überblick über die deutsch-zentralasiatische Zusammenarbeit angestrebt – ein Feld, das durch energierelevante, sicherheitspolitische und wirtschaftliche Interessen geprägt sein dürfte. Die Fragen nach Umsetzung und Förderung deuten darauf hin, dass die Anfrage auch auf eine kritische Überprüfung der bilateralen Beziehungen abzielt, etwa im Hinblick auf Menschenrechte oder entwicklungspolitische Kohärenz. Möglicherweise könnte hinter der Anfrage die Absicht stehen, Potenziale für eine solidarischere oder ökologischere Ausrichtung dieser Partnerschaften aufzuzeigen – oder aber die Legitimität und Notwendigkeit der Kooperation mit Regimen wie Turkmenistan hinterfragen zu wollen. Die Ausführlichkeit der Nachfragen unterstreicht einen systematischen Kontrollanspruch der Opposition gegenüber der Regierungspraxis.