Zusammenfassung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt in einer Kleinen Anfrage nach den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur massentauglichen Umsetzung von Energy Sharing, bei dem Bürger:innen gemeinsam erzeugten Ökostrom dezentral teilen können. Im Fokus stehen rechtliche Hürden, wirtschaftliche Nachteile und fehlende Förderinstrumente wie reduzierte Netzentgelte oder Steuerabgaben. Die Anfrage verweist auf mögliche negative Effekte durch geplante Änderungen im EEG unter Wirtschaftsministerin Reiche und verlangt Klarstellungen zu § 42c EnWG, virtuellen Bilanzierungsgebieten sowie der Teilhabe vulnerabler Gruppen. Zudem wird kritisiert, dass die Bundesnetzagentur Handlungsbedarf verneint, obwohl das aktuelle System für Bürgerenergie kaum praktikabel sei.

Einordnung

Die Anfrage zielt darauf ab, politische Blockaden bei der Energiewende offenzulegen: Während Bürgerengagement für den Ausbau erneuerbarer Energien zentral ist, würden rechtliche und administrative Hürden durch die GroKo-Koalition (CDU/CSU und SPD) systematisch das lokale Energy Sharing erschweren. Die Grünen konstruieren hier ein Narrativ der gezielten Benachteiligung dezentraler Energieprojekte zugunsten fossiler Großkonzerne. Die 22 Detailfragen deuten auf eine strategische Vorbereitung möglicher Gesetzesinitiativen hin, etwa zur Öffnung von § 14a EnWG für Batteriespeicher oder zur Senkung von Preisbestandteilen wie Konzessionsabgaben. Auffällig ist die Einbindung externer Gutachten (BDEW, Bundesnetzagentur), um die Forderung nach Nachbesserungen mit vermeintlich neutralen Stimmen zu untermauern. Die Anfrage könnte als Grundlage für spätere parlamentarische Initiativen oder eine Medientaktik dienen, um Druck auf die Regierung auszuüben – das „abzuwarten“ in Frage 1 etwa könnte als Vorwurf mangelnder Dynamik gelesen werden. Die Bundesregierung müsste nun konkret Stellung zu wirtschaftlichen und bürokratischen Hemmnissen beziehen.