Der Newsletter des Verfassungsblogs analysiert das aktuelle Spannungsverhältnis zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und nationalen Verfassungen, wobei Griechenland als zentrales Fallbeispiel dient. Im Fokus steht Artikel 86 der griechischen Verfassung, der dem Parlament das alleinige Vorrecht einräumt, Strafverfahren gegen Minister:innen einzuleiten. Die Autor:innen gehen der Frage nach, ob der Vorrang des EU-Rechts in der Strafverfolgung ebenso absolut gilt wie im Binnenmarkt oder ob die EU-Verträge hier strukturelle Grenzen setzen. Sie vertreten die These, dass die Logik der Integration im Bereich der Justiz einer anderen Dynamik folgen müsse als die rein ökonomische Freiheit.

Ein Kernargument der Analyse ist, dass Artikel 67 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) die Union ausdrücklich dazu verpflichtet, die verschiedenen Rechtsordnungen und Traditionen der Mitgliedstaaten zu achten. Dies schaffe einen verfassungsrechtlichen Rahmen, der den Vorrang des EU-Rechts im Strafrecht limitiere. Die Autor:innen betonen pointiert: „In criminal law, primacy does not operate in the same way as in the internal market.“ Während im Binnenmarkt nationale Regeln oft sofort weichen müssten, erkenne der Europäische Gerichtshof im Strafrecht nationale Verfassungsidentitäten und fundamentale Rechtsprinzipien zunehmend als Grenzen an.

Als Beleg für diese begrenzte Reichweite wird eine Entscheidung der EUStA vom Juni 2025 angeführt, in der sich die Behörde bei Ermittlungen gegen zwei ehemalige griechische Minister:innen für unzuständig erklärte. Die EUStA habe hierbei eine Analogie zur geltenden Verordnung genutzt, um das Verfahren an das griechische Parlament zu verweisen. Dies zeige, dass selbst die EU-Behörde dort haltmache, wo nationale Verfassungszuständigkeiten tief verwurzelt seien. Ohne eine klare EU-Regelung, die nationale Sonderrechte explizit verdrängt, könne der Rechtsvorrang nicht automatisch greifen.

Der Newsletter zieht zudem Vergleiche zu Kroatien und Deutschland, um die Breite des Problems zu verdeutlichen. In Kroatien behielten nationale Behörden im Kompetenzstreit mit der EUStA das letzte Wort, während in Deutschland das Bundesverfassungsgericht das Strafrecht als Kernbestandteil staatlicher Souveränität definiere. Die Autor:innen warnen davor, die Expansionslogik des Binnenmarktes auf die Strafverfolgung zu übertragen. Während Marktregeln Freiheiten ausweiten würden, diene das Strafprozessrecht primär dazu, die Ausübung staatlicher Gewalt zu begrenzen und Grundrechte der Bürger:innen zu schützen.

Abschließend wird argumentiert, dass die griechische Tradition der Ministerverantwortlichkeit kein politisches Relikt, sondern ein bewusst gewähltes demokratisches Kontrollinstrument sei. Wenn die EU die nationalen Rechtssysteme respektieren wolle, müsse sie akzeptieren, dass die EUStA nicht jede nationale Besonderheit überschreiben könne. Die Analyse endet mit dem Plädoyer, den Vorrang des EU-Rechts im Bereich der Sicherheit und des Rechts differenzierter zu betrachten und die verfassungsrechtliche Architektur der Mitgliedstaaten als notwendiges Korrektiv anzuerkennen.

Einordnung

Die Analyse zeichnet sich durch eine hohe juristische Präzision aus und vertritt eine dezidiert souveränitätsfreundliche Position innerhalb des EU-Rechtsrahmens. Sie rückt das oft vernachlässigte Prinzip der Achtung nationaler Rechtstraditionen (Art. 67 AEUV) in den Mittelpunkt. Kritisch zu hinterfragen bleibt jedoch, ob diese Argumentation nicht unbeabsichtigt Korruptionsstrukturen schützt, indem sie nationale Immunitätsregeln gegen europäische Ermittlungen abschirmt. Die Perspektive der Effektivität der Korruptionsbekämpfung wird hier der verfassungsrechtlichen Dogmatik untergeordnet, was die Frage aufwirft, wessen Interessen – die der Bürger:innen an Transparenz oder die der politischen Elite an Schutz – letztlich gestärkt werden.

Der Text ist von hoher politischer Relevanz, da er fundamentale Fragen zur Machtbalance in der EU aufwirft. Er verdeutlicht, dass die europäische Integration im Strafrecht an ihre Grenzen stößt, wenn sie auf historisch gewachsene Verfassungsidentitäten trifft. Für Leser:innen, die an der Schnittstelle von Recht und Politik interessiert sind, ist dieser Newsletter eine unverzichtbare Leseempfehlung, um die unsichtbaren Mauern der europäischen Korruptionsbekämpfung zu verstehen. Er bietet eine tiefgreifende Entscheidungshilfe für die Bewertung zukünftiger Kompetenzkonflikte zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten.