Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN thematisiert in der Kleinen Anfrage (21/5234) die eskalierende Finanzkrise der Kommunen, deren Haushaltsdefizit 2025 auf 30 Mrd. Euro gestiegen ist. Als Hauptgrund benennen sie bundesgesetzlich verursachte Aufgaben, die im Koalitionsvertrag als Herausforderung für die kommunale Handlungsfähigkeit anerkannt wurden – insbesondere unter Verweis auf das unbestrittene Konnexitätsprinzip („wer bestellt, zahlt“). Die Anfrage kritisiert, dass die angekündigte Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im ersten Quartal 2026 nicht stattfand, obwohl die kommunalen Spitzenverbände – darunter die 13 Oberbürgermeister der Landeshauptstädte – dringend nach Bundesmaßnahmen verlangen. Die Grünen fragen nach konkreten Reaktionen der Bundesregierung auf die Krise, dem Stand des angekündigten „Zukunftspakts“ sowie der Umsetzung einer kommunalen Altschuldenhilfe und weiterer finanzieller Entlastungsinstrumente.
Einordnung
Die Anfrage verfolgt eine strategische Doppelstrategie: Einerseits wird die Dringlichkeit der Kommunalfinanzen mit harten Zahlen untermauert, andererseits die Untätigkeit der Bundesregierung angesichts des Ausbleibens der Sonder-MPK und verzögerter Pakte thematisiert. Durch die systematische Frage nach konkreten Maßnahmen – von der Altschuldenhilfe über Steuerbeteiligungen bis zum Zukunftspakt – wird die Regierung in Erklärungsnot gebracht. Möglicherweise dient die Kleine Anfrage dazu, die Koalition aus CDU/CSU und SPD vor dem Hintergrund des Koalitionsversprechens („finanzielle Handlungsfähigkeit stärken“) unter Zugzwang zu setzen. Auffällig ist die Fokussierung auf institutionelle Lösungen (MPK, Zukunftspakt), während strukturelle Ursachen der Krise – etwa gestiegene Sozialausgaben als Folge struktureller Unterfinanzierung – ausgeklammert bleiben. Die Fraktion könnte hier das Narrativ einer „blockierten Bundesregierung“ bedienen, um eigene politische Handlungsoptionen als Alternative zu betonen.