Zusammenfassung
Die Bundesregierung antwortet auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Veräußerung von Kleinst- und Streuflächen durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG). Laut Antwort erfolgten 2025 Verkäufe von insgesamt rund 930 Hektar (520 Kaufverträge, Durchschnittsfläche 1,8 Hektar), wobei Flächen unter zwei Hektar als „nicht nachhaltig ökologisch bewirtschaftbar“ kategorisiert werden. Konkrete Daten zu Standorten, Strukturen oder Nutzung fehlen weitgehend: Es wird weder die regionale Verteilung detailliert aufgelistet noch sind Daten zu Pachtverträgen, Käuferstrukturen oder ökologischen Ersatzmaßnahmen verfügbar. Die Regierung verweist auf fortlaufende Gespräche mit ostdeutschen Ländern zur möglichen Wiederaufnahme systematischer Verkäufe. Bei Moorschutz zeigt sie sich kooperationsbereit, verlangt aber strikte rechtliche Vorgaben. Die Flächenmanagementgrundsätze von 2024 bleiben – trotz Evaluierungsauftrag aus dem Koalitionsvertrag – intern und sollen erst nach weiteren Verhandlungen angepasst werden.
Einordnung
Die Antwort der Bundesregierung folgt einer typischen Strategie der selektiven Sachlichkeit: Sie zitiert Zahlen (930 Hektar), betont aber gleichzeitig die „geringe ökologische Relevanz“ der Flächen – was sachlich fragwürdig erscheint, da selbst Kleinstflächen ökologische Funktionen erfüllen können. Auffällig ist die systematische Datenverweigerung: Ob räumliche Verteilung, Käuferstruktur oder Pachtverhältnisse – die BVVG „führt keine Statistik“, obwohl dies zentral für eine Bewertung wäre. Hier könnte ein strategisches Interesse vorliegen, Transparenz zu vermeiden, um künftige Verkäufe leichter durchsetzen zu können. Die Antworten zu Moorschutz und Agroforst deuten auf ein pragmatisches, aber restriktives Vorgehen hin: Klimaschutz wird anerkannt, aber an komplizierte Genehmigungsverfahren geknüpft.
Die fehlende Publizität der Flächenmanagementgrundsätze und des Evaluierungsberichts unterstreicht zudem ein intransparentes Entscheidungsverfahren, das eher bürokratischen als ökologischen Interessen dient. Die Bundesregierung könnte damit beabsichtigen, Verkäufe auszuweiten, ohne öffentliche Diskussion – trotz der Kritik aus den ostdeutschen Bundesländern und Verbänden. Die konkreten Pläne für 2026 (1.680 Hektar Verkaufsvolumen) deuten auf eine Beschleunigung der Privatisierung hin, möglicherweise als Mittel der Haushaltskonsolidierung.