Der Newsletter analysiert, ob der Bund durch ein Gesetz die Vergesellschaftung großer privater Mietwohnungsbestände gemäß Art. 15 GG ausschließen kann, ohne die Verfassung zu verletzen. Ausgangspunkt ist der Berliner Volksentscheid und das daraufhin entbrannte rechtswissenschaftliche Ringen um eine jahrzehntelang ungenutzte Ermächtigungsnorm. Der Autor betont, dass Art. 15 GG keine Pflicht zur Inanspruchnahme begründet, sondern lediglich eine Option eröffnet – und der demokratische Gesetzgeber könne sich ebenso bewusst gegen deren Nutzung entscheiden.
Kompetenzrechtlich stehe dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung zu. Mit Verweis auf Art.