Der vorliegende Text aus dem "Verfassungsblog" analysiert die juristische Debatte um Deepfake-Pornografie. Ausgehend von Vorfällen um Prominente wie Collien Fernandes konstatiert der Text eine Lücke im aktuellen Strafrecht. Bisherige Normen würden den spezifischen Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung der Betroffenen nicht adäquat erfassen. Dennoch wird vor hastiger Gesetzgebung gewarnt, da das Strafrecht ein ambivalentes Instrument sei, das oft destruktive Wirkungen entfalte. Als Belege für missglückte Schnellschüsse nennt der Text den "Antänzer"-Tatbestand und die praxisferne Hochstufung von Kinderpornografie-Delikten. Bei einem neuen Tatbestand dürfe ein "Fake"-Hinweis nicht strafbefreiend wirken. Hierzu heißt es: "Ein neuer Tatbestand sollte nicht dem Schutz der Wahrheit, sondern dem Schutz vor Herabwürdigung der Betroffenen dienen." Die Autor:innen kritisieren zudem die politische Neigung, Probleme rein strafrechtlich lösen zu wollen. Die Ursachen lägen tiefer, denn: "Digitale Gewalt ist nicht zuletzt auch patriarchale Gewalt." Es brauche mehr Prävention und eine stärkere Haftung globaler Tech-Konzerne. ## Einordnung Der Beitrag ordnet die emotional aufgeladene Debatte um digitale Gewalt sachlich und grundrechtsdogmatisch ein. Er wehrt sich gegen eine neoliberale Entkontextualisierung, bei der staatliche Verantwortung auf das bloße Strafen von Individuen reduziert wird, während Tech-Giganten ihre globale Plattformmacht unbehelligt ausbauen. Die Benennung patriarchaler Strukturen hinter der Technologie ist eine zentrale Stärke. Maskulinistische Netz-Narrative werden als Mitverursacher benannt, wenngleich europäische Regulierungsansätze nur oberflächlich gestreift werden. Der Text bietet einen hochrelevanten Blick auf die Schnittstelle von Digitalisierung und Geschlechtergerechtigkeit. Es ist eine absolute Leseempfehlung für Leser:innen, die fundierte Analysen jenseits populistischer Strafrechtsforderungen suchen.