Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke fordert in einer Kleinen Anfrage Aufklärung über die Zusammenarbeit deutscher Behörden – insbesondere der Bundespolizei und des BAMF – mit Vertretern der Taliban bei Abschiebungen nach Afghanistan. Begründet wird dies mit Medienberichten, wonach Taliban-Mitglieder in deutschen Dienststellen (BAMF-Außenstelle Bonn, Flughafen BER) Anhörungen zur Passbeschaffung durchführten. Die Anfrage thematisiert mögliche selektive Abschiebungen (auch ohne Straftaten), Begleitung durch türkisches Sicherheitspersonal, ungeklärte Kosten (Handgelder) sowie die Rolle der Taliban bei Identitätsprüfungen. Zudem wird nach rechtlichen Grundlagen, konkreten Zahlen (Abschiebungen, Beteiligte Behörden) und politischen Konsequenzen gefragt. Kritisch hinterfragt wird auch die offizielle Haltung der Bundesregierung, die die afghanischen Vertretungen noch als regimefreie Botschaften betrachtet, während Medien eine faktische Taliban-Kontrolle belegen.
Einordnung
Die Anfrage zielt darauf ab, durch detaillierte Nachfragen systematische Kooperationen zwischen deutschen Stellen und der Taliban-verwaltung offenzulegen. Dabei könnte es der Fraktion um drei Kerninteressen gehen: Erstens der Aufdeckung rechtlicher Grauzonen – etwa bei der Nutzung afghanischer Dokumente durch Taliban-Beamte –, zweitens der Offenlegung praktischer Folgen (z. B. Gebühren, Reisekosten, Übergriffe auf Geflüchtete) und drittens der politischen Delegitimierung einer Partnerschaft mit den Taliban, die nach völkerrechtlichen Standards als Terrororganisation gilt. Die Fragen nach Fristen und Zugängen zu Rechtsbeistand deuten zudem an, dass hier Grundrechte (Verteidigungsmöglichkeiten) systematisch eingeschränkt sein könnten. Die Bundesregierung müsste präzise Angaben zu jedem Einzelaspekt liefern, um Glaubwürdigkeit in der Debatte um Abschiebungen nach Afghanistan wiederherzustellen – was angesichts widersprüchlicher Medienberichte und unklarer Zuständigkeiten (Auswärtiges Amt vs. Bundespolizei) unwahrscheinlich scheint.