Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion fragt in einer Kleinen Anfrage nach Details zur Umsetzung des 2023 beschlossenen § 46 Absatz 2a Soldatengesetz, der die Entfernung „verfassungsfeindlicher“ Soldat:innen aus der Bundeswehr erleichtern soll. Die Anfrage zielt auf die konkreten Dienstvorschriften und Anweisungen des Bundesamts für Personalmanagement (BAPersBw) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), die Zahl der bisherigen Entlassungen nach dem neuen Paragrafen sowie die zugrundeliegenden Verdachtsmomente. Besonders brisant ist die Frage, ob der MAD bei seinen Ermittlungen gezielt die Alternative für Deutschland im Blick hat. Zudem wird nach möglichen Änderungen von Vorschriften nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Februar 2026 gefragt.
Einordnung
Die AfD nutzt die Anfrage, um den vermeintlichen Fokus staatlicher Stellen auf die Partei zu thematisieren – ein klassisches Framing, das die eigene Opferrolle konstruiert. Die Fragen zu Entlassungstatbeständen und MAD-Ermittlungen könnten auf eine Demontage der als „politisch motiviert“ dargestellten Praxis zielen, auch wenn der Paragraf formal auf den Schutz der FDGO abzielt. Der Verweis auf das Kölner Urteil und mögliche Anpassungen deutet auf eine strategische Verknüpfung mit juristischen Entwicklungen hin, um Druck auf die Regierung auszuüben. Ob die Anfrage vorrangig der Transparenz oder der politischen Instrumentalisierung dient, bleibt offen – selbst wenn sie sachliche Lücken in der Anwendungspraxis aufdeckt.