Zusammenfassung

Die Fraktion der AfD richtet eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu den Folgen der Zuwanderung seit 2015, insbesondere zu Kriminalitätsentwicklungen, öffentlicher Sicherheit, Justizwesen, Sozialkosten und staatlichen Schutzpflichten. Die Anfrage stützt sich auf bundesrechtliche Zuständigkeiten wie das Aufenthaltsgesetz, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Strafgesetzbuch. Die Fragesteller verweisen auf statistische Daten des Statistischen Bundesamtes (Nettozuwanderung von jährlich ca. 700.000 Personen) sowie auf die Polizeiliche Kriminalstatistik, die seit 2015 einen Anstieg von Gewalt-, Sexual- und Messerdelikten verzeichnet. Konkret fordert die AfD Auskünfte zu Gruppenvergewaltigungen, antisemitisch motivierten Straftaten, dem Einsatz von Messern als Tatwaffe, Organisierter Kriminalität, Radikalisierung in Moscheen, Vorfällen an Schulen sowie zu Sozialkosten und wirtschaftlicher Bilanz der Zuwanderung. Ziel der Anfrage ist eine „evidenzbasierte Bewertung“ der Migrations- und Integrationspolitik.

Einordnung

Möglicherweise dient die Anfrage der AfD dazu, eine kausale Verknüpfung zwischen Zuwanderung und steigender Kriminalität zu konstruieren. Die Fragestellungen zu Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund, Wiederholungstaten oder Sozialkosten könnten gezielt auf eine Kriminalisierung von Zuwanderern abzielen. Auffällig ist die Vielzahl detaillierter, aber selektiver Fragen zu Sexualdelikten, die kollektive Bedrohungsszenarien evozieren. Gleichzeitig bleiben zentrale Aspekte der Zuwanderung – etwa Integration, wirtschaftlicher Nutzen oder humanitäre Verantwortung – weitgehend ausgeblendet. Die Zuständigkeitsverweise auf Bundesgesetze und das BKA deuten darauf hin, dass die AfD eine bundesweite Datenverantwortung der Regierung suggeriert. Ob die Antworten tatsächlich neuen Erkenntnisgewinn bringen, wäre fragwürdig.