Zusammenfassung
Die Bundesregierung antwortet auf eine AfD-Kleine Anfrage (Drucksache 21/7164) zu geplanten Gesetzesänderungen bei der Schöffenwahl und möglichen Maßnahmen gegen ehrenamtliche Richter:innen mit verfassungsfeindlichem Hintergrund. Justizministerin Hubig hatte zuvor Medienberichten zufolge auf „Hinweise“ zu Bewerber:innen verwiesen, die nicht die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) achten würden – konkret nennt die AfD die rechtsextreme Partei „Freie Sachsen“, die 2023 gezielt zur Bewerbung als Schöff:in aufgerufen hatte. Die Regierung verweist auf laufende Erörterungen im Bundesministerium der Justiz, bietet aber keine konkreten Pläne oder Daten. Bei Fragen zu konkreten Fällen oder Bewerber:innenzahlen verweist sie auf die Länderzuständigkeit und lehnt eine Auskunft mit Verweis auf „unzumutbaren Verwaltungsaufwand“ ab.
Einordnung
Die Antwort der Bundesregierung wirft Fragen zur demokratischen Transparenz auf: Während Hubigs öffentliche Äußerungen eine klare Fokussierung auf „Rechtsextremismus“ suggerierten, betont die Regierung, dass verfassungsfeindliches Verhalten unabhängig von der politischen Ausrichtung geahndet werden müsste – ohne jedoch Lösungswege zu konkretisieren. Die Ablehnung systematischer Erhebungen zu verfassungsfeindlichen Bewerber:innen könnte als Indiz für eine Lückenstrategie gedeutet werden: Einerseits wird die Relevanz des Themas hervorgehoben (Schutz der Justiz vor Extremismus), andererseits fehlt die Bereitschaft, strukturelle Daten zu liefern oder legislative Schritte zu benennen. Die Berufung auf „unzumutbaren Aufwand“ wirkt angesichts der Brisanz des Themas – und der bereits bekannten Fälle wie den „Freien Sachsen“ – wenig überzeugend. Fraglich bleibt, ob die Regierung hier gezielt eine Auseinandersetzung mit dem Thema vermeidet oder ob tatsächlich keine systematischen Erhebungen existieren. Die Antwort hinterlässt den Eindruck einer halbherzigen Reaktion auf eine gesellschaftlich relevante Debatte.