Kontext und Sprecher:innen

Das Video zeigt ein kurzes Interview am Rande des ersten „Demokratiekongresses“ der AfD-Bundestagsfraktion. Der Moderator des „Deutschland-Kurier“ befragt den Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau zur aktuellen Lage der Meinungsfreiheit sowie zu staatlichen Regulierungsbestrebungen im Internet.

1. EU-Regulierung als Gefahr für die Meinungsfreiheit

Es werde behauptet, dass die Europäische Union die Regulierung sozialer Netzwerke unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes vorantreibe, was faktisch zu einer Einschränkung der freien Meinungsäußerung führe. Ulrich Vosgerau führt dazu aus, dass ursprünglich „sinnvoll gedachte Regularien“ zweckentfremdet würden: „[...] So war das natürlich ursprünglich nicht gedacht, aber so wird das missbraucht und das ist ein Signum der EU in der Jetztzeit“.

2. Jugendschutz als „trojanisches Pferd“

Der Vorstoß der EU, den Jugendschutz in sozialen Netzwerken zu verschärfen, werde als Vorwand kritisiert. Es handele sich laut Ulrich Vosgerau um ein „trojanisches Pferd“, um eine Klarnamenspflicht und eine umfassende Überwachung des Internets durchzusetzen, ähnlich wie dies früher mit dem Verweis auf Kinderpornografie versucht worden sei.

3. Kritik an staatlichen Eingriffen in die Erziehung

Die Debatte über Altersgrenzen für die Nutzung von Smartphones werde als „hochgradig albern“ bezeichnet. Es solle das verfassungsrechtlich verankerte Erziehungsrecht der Eltern betont werden, wobei Ulrich Vosgerau konstatiert: „Das ist also auf schon auf nationaler Ebene völliger Humbug“.

4. Instrumentalisierung des Strafrechts gegen Meinungsäußerungen

Ulrich Vosgerau äußert die Sorge, dass Amtsträger bei unliebsamen Meinungen vermehrt den Weg über Strafanzeigen statt über zivilrechtliche Unterlassungsansprüche wählten. Dies führe zu einer „skandalösen“ Praxis, bei der Staatsanwälte und Richter Strafbefehle gegen Bürger:innen erließen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für einen Straftatbestand oftmals gar nicht vorlägen.

5. Forderung nach Liberalisierung

Auf die Frage nach notwendigen Gesetzesänderungen wird angemerkt, dass die Regulierung, insbesondere im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, drastisch zurückgefahren werden müsse. Ulrich Vosgerau argumentiert zudem, die Beleidigung müsse nicht zwingend ein Straftatbestand sein, da zivilrechtliche Wege „meist viel effizienter“ seien.