Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt in einer Kleinen Anfrage nach der Haltung der Bundesregierung zur „Chișinău-Erklärung“ des Europarats, die am 15. Mai 2026 verabschiedet wurde. Die Erklärung, initiiert von Dänemark und Italien, fordert eine Neujustierung des Gleichgewichts zwischen individuellen Menschenrechten und staatlichen Sicherheitsinteressen in Migrationsfragen. Deutschland gehörte weder zu den Unterzeichnerstaaten der vorangegangenen Erklärung vom 10. Dezember 2025 noch setzte es sich aktiv gegen die Finalisierung ein. Die Anfrage thematisiert mögliche Relativierungen der Absolutheit von Artikel 3 EMRK (Verbot von Folter), die Unabhängigkeit der Justiz sowie die Auswirkungen auf Asylverfahren und den Schutz vulnerabler Gruppen wie unbegleiteter Minderjähriger. Zudem wird nach der Ratifikation des Zusatzprotokolls 16 EMRK gefragt, das nationale Gerichte bei Auslegungsfragen unterstützen soll.
Einordnung
Die Anfrage verfolgt das Ziel, die passive Haltung der Bundesregierung während der Formulierung der Erklärung kritisch zu hinterfragen und mögliche menschenrechtliche Risiken offenzulegen. Die Grünen konstruieren ein Narrativ, das die Erklärung als strategischen Angriff auf rechtsstaatliche Standards und die Judikative des EGMR darstellt, indem sie politische Steuerungsversuche und die Betonung von „nationaler Sicherheit“ als Gegenpol zu unveräußerlichen Grundrechten dekonstruieren. Fraglich bliebe, ob die Fragen auf sachliche Antworten zielten oder primär darauf abzielen, die Regierung durch das Aufdecken vermeintlicher Inkonsistenzen (z. B. deutsche Zurückhaltung bei Unterzeichnung, aber Duldung der Ausarbeitung) unter Druck zu setzen. Offen bliebe auch, wie die Bundesregierung die Erklärung innerstaatlich umsetzen wird, ohne die richterliche Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Zudem könnte die Betonung des „margin of appreciation“ in der Erklärung tatsächlich Spielräume für nationale Abschiebungspraxis eröffnen, was mit dem subsidiären, aber verbindlichen Charakter des EGMR kollidieren würde. Unklar bliebe, ob es der Fraktion primär um Transparenz oder um die ideologische Abgrenzung gegen migrationspolitische Sicherheitsnarrative geht.