In dieser Episode geht es um eine juristische Entwicklung, bei der das Liken von beleidigenden Inhalten in sozialen Medien strafrechtlich als Weiterverbreitung geahndet wird. Chefredakteur Florian Klenk, selbst promovierter Medienrechtler, berichtet von seinen Recherchen und stellt diese Praxis als einen besorgniserregenden, „überschießenden" Umgang der Justiz dar, der vor allem juristische Laien treffe. Als zweites Thema wird die zunehmende Anonymisierung in Gerichtsverfahren besprochen, bei der Medien nicht nur Täter:innen, sondern auch Richter:innen und Staatsanwält:innen namentlich nennen sollen – eine Entwicklung, die als „Anonymisierung staatlicher Macht" kritisiert wird. Die Diskussion verhandelt, wie der an sich legitime Schutz vor Hass im Netz und die Persönlichkeitsrechte von Justizangehörigen mit fundamentalen Prinzipien wie Meinungsfreiheit, Öffentlichkeit von Verfahren und Rechtssicherheit in Konflikt geraten.

Zentrale Punkte

  • Liken als kriminelle Weiterverbreitung Florian Klenk argumentiere, die österreichische Rechtsprechung werte ein Like zunehmend als strafbare Handlung, da es den Algorithmus verstärke und eine Beleidigung sichtbarer mache. Diese Judikatur, die noch nicht beim Obersten Gerichtshof liege, treffe überwiegend Menschen, die nicht wüssten, dass sie als Medieninhaber:innen mit einem einfachen Herzchen haftbar sein könnten und führe zu hohen, existenzbedrohenden Kosten.
  • Ein Geschäftsmodell mit der Rechtsunsicherheit Es werde ein System beschrieben, in dem bestimmte Anwälte und Prozessfinanzierer in Verbindung mit prominenten Kläger:innen massenhaft Klagen wegen gelikter Beleidigungen einbrächten. Durch die Häufung von Verfahren und eine aggressive Kostenbewirtschaftung entstehe ein „anwaltliches Einschüchterungstheater", bei dem ohne Vorwarnung hohe Geldsummen lukriert würden und das Einschüchterungseffekte auf die Meinungsäußerung habe.
  • Kritik an der Anonymisierung der Justiz Die Diskussion stelle die Forderung von Gerichtssprecher:innen, in Terrorprozessen keine Richter:innen nennen zu dürfen, als verfassungswidrige Einschränkung der Pressefreiheit dar. Diese Praxis leiste einer für autoritäre Staaten typischen Geheimhaltung Vorschub und verhindere, dass Rechtsprechung als persönliche und damit auch kritisierbare Handlung einer:m konkreten Amtsträger:in sichtbar werde.

Einordnung

Die Episode liefert eine präzise und detailreiche Innensicht auf eine juristische Grauzone und deren gesellschaftliche Konsequenzen. Klenk gelingt es durch seine Expertise und die Schilderung von Einzelfällen, das abstrakte Problem der strafrechtlichen Bewertung von „Likes" plastisch und in seiner sozialen Schärfe darzustellen. Seine Analyse zeigt fundiert die Diskrepanz zwischen der Haftung privater Nutzer:innen und dem „Plattform Privileg" großer Tech-Konzerne auf und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Debatte über digitale Grundrechte. Die zweite Hälfte des Gesprächs zur Anonymisierung enthält eine klare und wichtige demokratietheoretische Einordnung, die den Unterschied zwischen medialer Selbstverpflichtung und staatlichem Verbot deutlich macht.

Allerdings weist die Diskussion auch Lücken auf. Die Perspektive derjenigen, die unter Hass im Netz leiden und für die die bestehenden Instrumente offenbar unzureichend sind, wird kaum greifbar; ihre Klagen werden vorwiegend als „Geschäftsmodell" gerahmt. Zudem wird die Funktionsweise sozialer Medien implizit so dargestellt, als sei ein Like eine rein passive und daher harmlose Handlung – eine Sichtweise, die selbst in der Netzpolitik umstritten ist und die systemische Wirkung von algorithmischer Verstärkung unterschätzen könnte. Die Diskussion verbleibt damit innerhalb eines klassisch-liberalen Verständnisses von Meinungsfreiheit, ohne moderne Konzepte einer stärker verantwortungsgebundenen Plattformregulierung auch nur zu erwähnen.

Hörempfehlung: Ein relevantes Update für alle, die sich über die fallweise absurden Auswüchse der österreichischen Internet-Rechtsprechung und deren Konsequenzen für die Meinungsfreiheit informieren wollen.

Sprecher:innen

  • Raimund Löw – Moderator und Host des Falter-Podcasts.
  • Florian Klenk – Chefredakteur des "Falter", promovierter Medienrechtler und Autor des zugrundeliegenden Artikels.