Der Newsletter "On Matters Constitutional" analysiert die sich zuspitzende Dynamik um ein mögliches Löschverfahren gegen die europäische Partei "Europe of Sovereign Nations" (ESN), der auch die AfD angehört. Aus dem Europäischen Parlament ist zu vernehmen, dass eine Mehrheit aus Linken, Sozialdemokraten, Grünen und der EVP-Fraktion Anfang Juli dafür stimmen will, die zuständige Behörde APPF zu einer Prüfung aufzufordern. Die Autorin erläutert detailliert, dass bei diesem mehrstufigen Verfahren sowohl rechtliche als auch politische Hürden genommen werden müssen, was sie als „gewaltige dogmatische Konkretisierungsaufgabe“ beschreibt. Geprüft wird, ob die ESN und ihre Mitglieder, insbesondere die AfD, offensichtlich und schwerwiegend gegen die Werte der Union aus Art. 2 EUV – wie Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – verstoßen.

Als Maßstab gilt ein neuer, verschärfter Rechtsrahmen, den die Autorin mit dem Grundsatz „it is the deeds that matter“ pointiert. Das Verfahren sieht eine Prüfung durch einen noch nie tätig gewordenen Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten vor, gefolgt von einem Beschluss der Behörde APPF. Ein entscheidender Punkt ist die Finalisierung: Sollte die Behörde die Löschung beschließen, könnten das EU-Parlament und der Rat diesen Beschluss noch innerhalb von drei Monaten kumulativ zu Fall bringen – womit die EVP erneut eine Schlüsselrolle einnimmt.

Inhaltlich kreist die Argumentation um mehrere konkrete Verfehlungen. Besonders hervorgehoben wird die menschenverachtende Rhetorik von ESN-Abgeordneten, die etwa Homosexualität mit Pädophilie gleichsetzen und damit das Potential für „hassgetriebenes Verhalten“ schüren. Ebenso problematisiert die Autorin die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und deren offene Feindschaft gegenüber dem parlamentarischen System. Der Text zitiert hierzu einen Gerichtsbeschluss, der einen starken Verdacht sieht, die AfD wolle die Religionsfreiheit in einem die Menschenwürde berührenden Umfang außer Kraft setzen. Auch die von der AfD beworbene „Remigration“, also der Entzug der Staatsangehörigkeit, wird als potenzieller Verstoß gegen das Demokratieprinzip eingeordnet, da der EuGH die Unionsbürgerschaft als Kernbestandteil dieses Wertes schützt.

Letztlich geht es nicht um ein Parteiverbot. Die Autorin stellt klar, dass die ESN-Fraktion und die nationalen Parteien wie die AfD selbst bei einer Löschung aus dem Register unangetastet blieben. Ihnen würde lediglich die direkte Finanzierung aus dem EU-Haushalt entzogen, aktuell rund zwei Millionen Euro. Dieser Betrag sei, verglichen mit der deutschen Parteienfinanzierung, marginal, sein politischer Wert aber kaum zu überschätzen. Die Autorin reduziert so mögliche Ängste vor einem übermäßigen Eingriff und macht die Option politisch gangbarer.

Einordnung

Der Text ist aus einer juristischen Fachperspektive geschrieben und legt den Fokus eng auf die Verfahrensmechanik und dogmatische Machbarkeit. Diese Perspektive ist hochgradig informativ, blendet aber die breitere politische Signalwirkung fast vollständig aus. Es geht hier nicht nur um Recht, sondern um die Frage, wie die etablierten europäischen Parteien mit ihren illiberalen Gegnern umgehen. Die unausgesprochene Annahme ist, dass ein solches Verfahren, wenn es nur korrekt durchgeführt wird, bereits einen Mehrwert darstellt. Die Stimmen der Betroffenen oder strategischen Nutznießer einer solchen "Lös(ch)ung", etwa der ESN selbst, die sich als Opfer der Eliten inszenieren könnte, werden nicht hörbar. Es besteht die Gefahr einer rein rechtstechnokratischen Rahmung eines hochpolitischen Konflikts, die die mobilisierende Kraft eines solchen Verfahrens für die extreme Rechte unterschätzt.

Die Lektüre ist dennoch für alle empfehlenswert, die verstehen wollen, wie die EU jenseits symbolischer Politik gegen Demokratiefeinde in den eigenen Reihen vorgehen kann. Sie liefert eine präzise Karte des juristischen Minenfelds. Gerade weil der Text so nüchtern die Schwachstellen des Verfahrens kartiert – die unerfahrene Prüfkommission, das politische Einspruchsrecht von Rat und Parlament –, ist er eine wertvolle Grundlage für eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten. Einen reinen Selbstläufer stellt sich die Autorin klugerweise nicht vor.