iRights.info: Warum klagt die GEMA gegen KI-Systeme, Kai Welp?
Einblicke in die GEMA-Klagen gegen KI-Musikdienste: Justiziar Kai Welp über Urheberrecht, Lizenzforderungen und die Zukunft der Musik.
iRights.info
18 min readDer Newsletter von iRights.info präsentiert ein Interview mit Dr. Kai Welp, dem Justiziar der GEMA, über die Musterverfahren gegen die KI-Dienste Suno und OpenAI. Welp legt dar, dass diese Dienste nicht nur in der Lage seien, geschützte Musikwerke nahezu identisch zu reproduzieren, sondern dass bereits das Training der KI-Systeme mit dem GEMA-Repertoire eine Urheberrechtsverletzung darstelle. Als Beweis führt er an, dass allein die Eingabe von Songtexten bei Suno zu einer Rekonstruktion der Originalkomposition führe. Die GEMA habe deshalb für alle ihre Mitglieder einen sogenannten "KI-Opt-Out" nach § 44b UrhG erklärt, der das Text- und Data-Mining ihres Repertoires ohne Lizenz unzulässig mache.
Welp betont, dass die GEMA der KI-Technologie nicht feindlich gegenüberstehe, sondern eine faire Beteiligung an der Wertschöpfung anstrebe. Er argumentiert: "Hier werden ja mit den Werken unserer Mitglieder Systeme trainiert, um etwas zu produzieren, was dann nachher in Konkurrenz zu den Inhalten steht, die unsere Mitglieder geschaffen haben." Die Klagen seien ein Mittel, um Lizenzverhandlungen zu erzwingen und ein Geschäftsmodell zu etablieren, bei dem KI-Anbieter für die Nutzung der Trainingsdaten bezahlen. Er weist die Vorstellung zurück, KI würde nur anspruchslose Musik ersetzen, und warnt vor erheblichen Einnahmeverlusten für die Urheber:innen. Laut einer Studie könnten bis 2028 rund 27 Prozent der Erträge durch KI wegfallen, was durch neue Lizenzmodelle kompensiert werden müsse.
## Einordnung
Das Interview präsentiert ausschließlich die Perspektive der GEMA und rahmt den Konflikt als einen Kampf der Kreativschaffenden gegen übermächtige US-Tech-Konzerne, die Urheberrechte bewusst missachten. Welps Argumentation basiert auf der unausgesprochenen Annahme, dass das bestehende Verwertungsrechtssystem das primäre Mittel zur Vergütung kreativer Arbeit ist und auf den KI-Kontext übertragen werden muss. Andere Perspektiven, etwa von KI-Entwickler:innen oder die gesellschaftliche Dimension, werden nicht beleuchtet. Die Interessen der GEMA, ein neues Lizenzfeld zu erschließen, stehen klar im Vordergrund.
Der Text ist für Leser:innen wertvoll, die ein tiefes Verständnis für die juristische und wirtschaftliche Position eines zentralen Akteurs der Musikindustrie im Diskurs um KI und Urheberrecht gewinnen möchten. Er liefert eine klare, wenn auch einseitige, Argumentationsgrundlage.
Länge des Newsletters: 17402