Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion stellt eine Kleine Anfrage zur Anzahl und Art der Strafanzeigen, die Mitglieder der Bundesregierung in der laufenden 21. Legislaturperiode (seit Anfang 2026) bis zum 31. Juli 2026 in amtlicher Funktion erstattet haben. Konkret wird nach monatlicher Aufschlüsselung, Straftatbeständen und betroffenen Regierungsmitgliedern gefragt. Zudem verlangt die Anfrage Auskunft darüber, in wie vielen Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden und wie diese endeten. Die Anfrage knüpft an eine vorherige Kleine Anfrage (20/12694) an, die denselben Sachverhalt für die vorherige Legislaturperiode abfragte.

Einordnung

Die Anfrage könnte ein strategisches Mittel sein, um die Handlungsweise der von CDU/CSU und SPD gebildeten Regierung unter Kanzler Friedrich Merz gezielt zu hinterfragen und möglicherweise als intransparent oder selektiv darzustellen. Möglicherweise diene sie dazu, den Eindruck zu erzeugen, die Bundesregierung handle bei der Verfolgung von Straftaten nach politischen Kriterien oder halte relevante Informationen zurück. Die AfD könnte hier ein Narrativ aufbauen, das die Legitimität der Regierung durch scheinbare Aufdeckung von Ungereimptheiten in Frage stellt. Unklar bleibe, ob die Daten tatsächlich systematisch erhoben und zugänglich gemacht werden sollen oder ob die Anfrage vorrangig dazu dient, durch gezielte Fragen den Regierungsapparat durch Arbeitsaufwand zu binden. Der hohe Detaillierungsgrad – monatliche Aufschlüsselung und Auflistung einzelner Verfahren – lasse zudem darauf schließen, dass die AfD entweder konkrete Vorfälle im Blick hat oder gezielt nach Schwachstellen in der Dokumentation sucht, um später daraus politische Schlussfolgerungen ziehen zu können.