Die Episode befasst sich mit dem von Justizministerin Stephanie Hubich vorgelegten Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt. Auslöser waren prominente Fälle wie der von Collien Fernandes, bei denen sexualisierte Deepfakes und Fake-Profile verbreitet wurden. Moderatorin Josefine Schulz spricht mit Rechtsexpertin Gudula Geuter über die Reichweite des Entwurfs – von Spanneraufnahmen in der Sauna über GPS-Stalking bis hin zu rufschädigenden Deepfakes ohne sexuellen Bezug. Diskutiert werden sowohl die Schutzlücken für Betroffene als auch die Gefahren für Grundrechte. Als selbstverständlich dargestellt wird dabei, dass strafrechtliche Verschärfung der zentrale Lösungsansatz sei.
Zentrale Punkte
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Herstellen bereits strafbar – auch ohne Verbreitung Der Entwurf stelle bereits das bloße Herstellen von intimen Bildern unter Strafe, selbst wenn diese nicht verbreitet würden. Der Deutsche Anwaltverein warne, dass schon bei Verdacht Ermittlungsbefugnisse wie Durchsuchungen möglich seien – ein weitreichender Eingriff.
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Abgrenzung zu Satire und Kunst bleibt vage Wo Schutz vor digitaler Gewalt ende und Kunst- oder Meinungsfreiheit beginne, bleibe umstritten. Ob schlecht gemachte Deepfakes, deren Fälschung offensichtlich sei, straflos bleiben, müsse der Bundestag erst noch klären.
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Praktische Hürden und Vorratsdatenspeicherung Die Identifikation von Täter:innen im Netz bleibe das Kernproblem. Vereinfachte gerichtliche Auskunftsansprüche sollen helfen, doch bei internationalen Providern bleibe dies schwierig – und bringe die umstrittene IP-Adressen-Speicherung ins Spiel.
Einordnung
Die Episode liefert eine differenzierte juristische Einordnung des Gesetzentwurfs. Geuter benennt sowohl die Schutzlücken – etwa dass gezieltes Filmen beim Joggen bisher legal sei – als auch die Risiken übermäßiger Strafbarkeit. Der Verweis auf den Deutschen Anwaltverein und die Parallele zum Beleidigungsparagrafen für Politiker:innen zeigen, wie gut gemeinte Gesetze unerwartete Wirkungen entfalten können. Die Moderatorin stellt die richtigen kritischen Nachfragen zu Abgrenzungsproblemen und Meinungsfreiheit.
Die Perspektive Betroffener erscheint nur als einleitendes O-Ton-Material, nicht als aktiver Teil der Diskussion. Die Vorratsdatenspeicherung wird als „ohnehin geplant" beiläufig erwähnt, ohne ihre grundrechtliche Problematik zu thematisieren. Dass strafrechtliche Verschärfung als Lösung gesetzt wird, während Plattformverantwortung oder Prävention unerwähnt bleiben, ist eine unausgesprochene Prämisse. Das kurz angesprochene Nahost-Thema gerät gegenüber der Rechtsthematik völlig unterrepräsentiert.
Hörempfehlung: Wer den neuen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt jenseits der Schlagzeilen verstehen will – mit solider juristischer Einordnung und kritischen Nachfragen –, hört hier kompakt informiert.
Sprecher:innen
- Josefine Schulz – Moderatorin
- Gudula Geuter – Rechtsexpertin im Hauptstadtstudio