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Am Mittwoch häuften sich bei NIUS Texte, die alle in dieselbe Richtung zeigen: Wer sich zur AfD bekennt, wird ausgegrenzt – wer sie wählt, hat gute Gründe. Den Kern liefert der Fall Martina Müller: Die Diakonie Bremen kündigte der Hospiz-Mitarbeiterin nach 15 Jahren fristlos, weil sie für die AfD kandidiert. Der Nachrichtentext zitiert die Kündigungsandrohung wörtlich („weitere rechtsextremistische Aktivitäten oder Loyalitätsverstöße“) und lässt AfD-Abgeordneten Martin Sichert unwidersprochen von einem „Angriff auf die Demokratie“ sprechen. Ergänzend liefert Gunnar Schupelius denselben Fall als Kommentar nach, verknüpft ihn mit einem „Leitfaden“ diakonischer Werke zur Isolierung von AfD-Mitgliedern und mündet in der Anklage, die Kirche handle „kaltblütig“ und „unchristlich“. Der Fall ist real und dokumentiert einen echten Eingriffskonflikt zwischen Loyalitätspflicht und passivem Wahlrecht – NIUS nutzt ihn aber, ohne die Position der Diakonie einzuholen, ausschließlich zur Bebilderung einer Verfolgungserzählung.
Drei weitere Texte flankieren dasselbe Motiv. Alexander Kekulés Welt-Beitrag wird ausführlich zitiert, um zu belegen, AfD-Wähler seien „weder rechtsextrem noch zu faul“ – die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ entfalte „erstaunlich wenig Schlagkraft“. Der CDU-Ortsbürgermeister Bernd Prange bekommt seinen kompletten Spendenaufruf für die AfD als Volltext abgedruckt, garniert mit dem Verweis auf Merz' eigenes Ausschluss-Zitat von 2021 – ein handfester Brandmauer-Bruch, der aber vor allem als Bestätigung der Diakonie-Erzählung dient: Selbst CDU-Mitglieder wenden sich ab. Und ein Kommentar zur SPD-Kampagne „Wir sind der Deich“ deckt eine NS-Liedzeile auf, deren Übernahme tatsächlich fragwürdig ist – wird hier aber genutzt, um die Gegenseite der Geschichtsvergessenheit zu bezichtigen, während die AfD-Fälle des Tages als Opfer-Geschichten laufen.
Daneben liefen unverbundene Stücke: die Plagiatsvorwürfe gegen Berlins Justizsenatorin Badenberg (exklusiv über Plagiatsjäger Weber), ein Instagram-Schlagvideo des Rappers Selim gegen NIUS und eine CDU-Politikerin als Fortsetzung der Volksbad-Geschichte, sowie ein Dresdner Fall, in dem ein „Allahu Akbar“-Schütze laut Staatsanwaltschaft kein islamistisches Motiv hatte – der Text reiht ihn dennoch mit zwei weiteren Gewalttaten von Migranten zu einem Muster. Zwischen den politischen Stücken liefen mit Musiala-Genesung, Stuttgart-21-Passantenumfrage und der NDW-Single von „Deutsche Vita“ mehrere unpolitische bzw. migrationskritisch aufgeladene Füller – Reichweite und Camouflage der Ausrichtung.
Begriffe & Frames des Tages
- „Loyalitätsverstöße“ / „rechtsextremistische Aktivitäten“
„weitere arbeitsrechtliche Schritte bis hin zu einer außerordentlichen Kündigung“ … „weitere rechtsextremistische Aktivitäten oder Loyalitätsverstöße“ Die Formulierung aus dem Kündigungsschreiben wird unkommentiert übernommen, um AfD-Mitgliedschaft mit Rechtsextremismus gleichzusetzen – NIUS spiegelt diese Gleichsetzung, um sie dann als ungerechtfertigte Verfolgung zu framen.
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